Reha-Prozess
Anfang des Jahres 2019 ist die Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess in einer neuen Fassung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erschienen. In einem intensiven Prozess auf Ebene der BAR haben die Rehabilitationsträger Regelungen erarbeitet und miteinander vereinbart, wie sie die Vorschriften des SGB IX und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auslegen und umsetzen. Dabei wurden Neuregelungen des BTHG im Zusammenhang aufgegriffen und das Vorgehen bei einzelnen Elementen des Prozesses wie zum Beispiel der Bedarfsermittlung (§ 13 SGB IX), Zuständigkeitsklärung oder Teilhabeplanung konkretisiert.
Quelle: REHADAT-Lexikon