Sozialmedizinische Beurteilung
Die sozialmedizinische Beurteilung ist die Voraussetzung für Entscheidungen der Sozialleistungsträger über Leistungen zur Teilhabe anhand unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Medizinische Sachverständige bzw. Gutachter beurteilen im Auftrag eines Sozialleistungsträgers krankheits- oder behinderungsbedingte Funktionsbeeinträchtigungen und bemessen beispielsweise den Grad der Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, den Grad der Behinderung (GdB) bzw. den Grad der Schädigungsfolgen (GdS).
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Sozialmedizinische-Beurteilung/