Technischer Beratungsdienst

Der Technische Beratungsdienst (TBD) (auch: Technischer Dienst oder Ingenieursfachdienst) der Agentur für Arbeit oder des Integrationsamtes/Inklusionsamtes berät und unterstützt bei der Neugestaltung oder der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte können sich vom Technischen Beratungsdienst beraten lassen, wenn beispielsweise Arbeitsplätze neu geschaffen, innerbetriebliche Umsetzungen vorgenommen, technische Arbeitshilfen eingesetzt oder behinderungsgerechte Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus kann der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Präventionsverfahren, Kündigungsschutzverfahren und Widerspruchsverfahren und auch bei der Gründung von Inklusionsbetrieben hinzugezogen werden. Die technischen Berater des Technischen Fachdienstes bei der Agentur für Arbeit unterstützen das Reha-Team der Agentur für Arbeit unter anderem bei der Berufsberatung, der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Gleichstellung.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Technischer-Beratungsdienst/