Arbeitsvermittlung
Unter Arbeitsvermittlung wird der Prozess der Vermittlung von Arbeitssuchende an offene Stellenangebote durch öffentliche sowie private Arbeitsvermittlungsdienste verstanden. Der öffentliche Dienst wird in Deutschland weitestgehend von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern abgedeckt.
Aufgaben der Arbeitsvermittlung:
– arbeitslose und arbeitsuchende Personen beraten
– berufliches Profil erstellen
– passende Stellenanzeigen auf dem Arbeitsmarkt aufzeigen
– über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
– über mögliche finanzielle Leistungen informieren
– über Fördermittel für eine Existenzgründung informieren
– Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beraten
– bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützen.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Arbeitsvermittlung/