Übergangsgeld
Während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation erhalten Menschen mit Behinderungen ggf. Übergangsgeld. Das Übergangsgeld soll die Leistungsberechtigten und ihre Familien während einer Rehabilitation finanziell absichern. Die Rentenversicherungsträger gewähren Übergangsgeld im Rahmen der von ihnen erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie im Rahmen der sogenannten sonstigen Leistungen zur Teilhabe. Die Unfallversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Kriegsopferfürsorge erbringen Übergangsgeld im Rahmen der von ihnen erbrachten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Übergangsgeld auch für Zeiten zwischen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und einer sich anschließenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie für Zeiten vor und nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zwischen zwei zusammenhängenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt werden.
Quelle: REHADAT-Lexikon