Arbeitsbegleitende Betreuung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln als neue Form von Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die Angebote der EUTB unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Das heißt: zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Die EUTB ist ausschließlich den Leistungsberechtigten verpflichtet und soll noch vor der Beantragung von Leistungen eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Mit der Einführung der EUTB wurden die bisherigen Gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger gestrichen. Die Rehabilitatonsträger bleiben aber weiterhin zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten in miteinander vernetzten Ansprechstellen verpflichtet (§ 12 Absatz 1 Satz 3 SGB IX).
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Arbeitsbegleitende-Betreuung/