Arbeitsschutzgesetz

Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es soll die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gewährleisten und ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Einer der Grundsätze des Gesetzes ist, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

Quelle: Arbeitsschutzgesetz

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