Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit hat insbesondere die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen – einschließlich der Vermittlung von werkstattberechtigten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – sowie die Beratung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen durchzuführen (§ 187 SGB IX). Für die Arbeits- und Berufsförderung von Menschen mit Behinderungen sind bei den Arbeitsagenturen besondere Beratungs- und Vermittlungsstellen mit so genannten Reha-Teams eingerichtet. Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze kann das Reha-Team auch einen Integrationsfachdienst (IFD) beauftragen. Der IFD unterstützt insbesondere Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, die bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine besondere arbeitsbegleitende Betreuung benötigen. Finanzielle Leistungen der Agenturen für Arbeit und der Integrationsämter können die Vermittlung und damit die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Arbeitsvermittlung/