Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) hat das Ziel, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu ermöglichen. Das BGG gilt in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, also beispielsweise auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Behindertengleichstellungsgesetz-BGG/