Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und im SGB VI geregelt. Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist es – abgesehen von den Rentenberechnungen und -auszahlungen – vor allem, durch Leistungen zur Teilhabe ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und die dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen gemäß dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Rentenversicherung/