Berufsbegleitender Dienst

Der Berufsbegleitende Dienst ist eine Abteilung des Integrationsfachdienstes (IFD) und Fachberatungsstelle für Menschen mit Schwerbehinderung oder einer psychischen Erkrankung. Berufsbegleitende Dienste erfüllen ihre Aufgaben im Auftrag des Integrationsamtes im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§§ 185, 192 SGB IX). Zu den Aufgaben der Berufsbegleitenden Dienste gehören: Beratung und Begleitung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderungen Probleme im Arbeitsleben haben, Beratung von Arbeitgebenden, betrieblichen Kooperationspersonen sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen, Neutrale Vermittlung in schwierigen Situationen und bei Konflikten, Aufklärung über (psychische) Erkrankungen und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz, Beratung zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung und gegebenenfalls zur betrieblichen Umsetzung, Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen, Unterstützung bei Antragsverfahren (Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, Antrag auf Gleichstellung, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), und die Vermittlung von finanziellen Hilfen. Ziel der Berufsbegleitenden Dienste ist es, bei auftretenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz entsprechende Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten zu finden, um die Beschäftigung zu erhalten und zu stabilisieren.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufsbegleitender-Dienst/