Beschäftigungsbiografie
Der Koalitionsvertrag (2021-2025) der derzeitigen Legislaturperiode formuliert das generelle Ziel, die Arbeitsfähigkeit lebenslang zu erhalten und speziell die Erwerbsfähigkeit in der Lebensphase der Erwerbsarbeit und damit eine ,ungestörte Beschäftigungsbiografie‘ (KoaV) zu ermöglichen. Hierbei bezieht sich „Beschäftigungsbiografie“ in den Lebenslaufstufen (Schule, Ausbildung, Erwerbsarbeit, Rentenalter, Pflege) insbesondere auf den Bereich der Erwerbsarbeit und umfasst die Phasen ungestörter Erwerbsarbeit als auch alle Phasen der Unterbrechung (Störungen, Barrieren, Hemmnisse) von Erwerbsarbeit.
Quelle: Koalitionsvertrag 2021-2025