Erwerbsfähigkeit
Als erwerbsfähig gelten in Deutschland alle Menschen im Alter von 15 bis 65 bzw. 67 Jahren, wenn sie in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbstätig zu sein. Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit wird auch berücksichtigt, wie sich der Gesundheitszustand im nächsten halben Jahr voraussichtlich entwickeln wird.
Quelle: REHADAT-Lexikon