Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträgern zum Ausgleich ausfallenden Einkommens gewährt. Im Sinne des SGB IX werden sie von den Rehabilitationsträgern im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie dienen dazu, den Einkommensverlust auszugleichen, der den Leistungsberechtigten aufgrund der Teilnahme an den entsprechenden Maßnahmen entsteht. Je nach Leistung und zuständigem Rehabilitationsträger handelt es sich um Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.
Verschiedene Arten der Entgeltersatzleistungen sind:
– Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung
– Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit
– Übergangsgeld für behinderte Menschen bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
– Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitsausfalles einen Entgeltausfall haben
– Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kein Arbeitsentgelt erhalten.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Entgeltersatzleistung/