Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderung ist eine Einschränkung der Arbeitsleistungsfähigkeit: Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsminderung.html