Evidenzbasierte Gesundheitsförderung
Die evidenzbasierte Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen und Methoden, die anhand von bestverfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Studien erprobt wurden und zur Erhaltung und Förderung der psychischen wie physischen Ressourcen einer Person bzw. einer Gesellschaft angewendet werden können. Die Idee der Evidenzbasierung hat ihre Ursprünge in der Medizin, wo das Konzept bereits in den 1990er Jahren geprägt wurde und sich seitdem als internationale Bewegung von Akteurinnen und Akteuren in Klinik, Methodik und Leitlinienentwicklung formiert und stark verbreitet hat. Evidenzbasierte Medizin beschreibt die Integration von bestverfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnis, klinischer Expertise und Werten und Präferenzen von Patientinnen und Patienten. Evidenzbasierung ist ein leitendes Prinzip für die medizinische Versorgung und auch im SGB V (§ 35) verankert.
Evidenzbasierung in Prävention und Gesundheitsförderung kann aus zwei Perspektiven beleuchtet und anwendbar gemacht werden: Aus einer übergeordneten Perspektive geht es zunächst um Kriterien für Prozesse, die zu Entscheidungen und Empfehlungen bzw. zu Strategien für ein definiertes Gesundheitsproblem führen, z. B. auf nationaler Ebene.
Aus der untergeordneten Perspektive wird die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung betrachtet, die primär durch Praxisakteurinnen und -akteure auf der regionalen oder lokalen Ebene erfolgt, z. B. in Lebenswelten. Daher ist für das Verständnis von Evidenzbasierung auch die auf einzelne Maßnahmen bezogene Perspektive wichtig.
Bei der Anwendung und Definition des Begriffes und der Kriterien für Evidenzbasierung in Prävention und Gesundheitsförderung wird daher in diesem Leitbegriff zwischen den folgenden beiden Perspektiven unterschieden:
– Evidenzbasierung von Entscheidungen zur Umsetzung übergeordneter Strategien und Leitlinien
– Evidenzbasierung einzelner Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Quelle: Leitbegriffe BZgA