Fallmanager*in Krankenversicherung

Fallmanager*innen der Krankenversicherung tauchen vor allem bei sogenannten „Hochkostenfällen“ (hochkomplexen Erkrankungen oder schweren Unfallfolgen) zur Prävention, Begleitung und damit auch Kostenminimierung auf. Auch Personen, die durch eine Erkrankung arbeitsunfähig geworden sind fallen mitunter in diese Kategorie. Das Fallmanagement der Krankenversicherung garantiert in diesem Fall die möglichst reibungslose Therapie und z.T. sich anschließende Rehabilitation, aber auch die allgemeine Beratung der Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Zu den Aufgaben gehört dementsprechend auch die organisierte Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln, die Auswahl der Einrichtungen und Kliniken, sowie die Kooperation mit weiteren Akteuren wie Ärztinnen und Ärzten oder Pflegekräften. Befindet sich eine Person in einem ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis, kann jedoch die aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben, wird ein Fallmanagement von der Kranken- oder Rentenversicherung bezahlt, wie zum Beispiel das Fallmanagement der Berufsförderungswerke.

Quelle: Deutsche Krankenversicherung

Link: https://www.dkv.com/gesundheit-uebersicht-im-krankheitsfall-15873.html https://www.dkv.com/gesundheit-betreuung-dkv-gesundheitsmanager-17537.html