Leistender Rehabilitationsträger

Ein Kernbereich des novellierten SGB IX durch das Gesetzgebungsverfahren des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist das Verwaltungsverfahren, das heißt das Antrags- und Teilhabeplanverfahren bzw. Gesamtplanverfahren (auch: Reha-Prozess). Künftig soll ein einziger Antrag ausreichen, um alle benötigten Leistungen zur Teilhabe von verschiedenen Rehabilitationsträgern zu erhalten. Seit dem 01.01.2018 ist der sogenannte Leistende Rehabilitationsträger gemäß § 14 SGB IX für die Koordination der Leistungen und gegenüber den Antragstellerinnen und Antragstellern verantwortlich.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Leistender-Rehabilitationstraeger/