Prävention vor Reha vor Rente beschreibt das Grundprinzip des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland
Quelle: Koalitionsvertrag 2021 (SPD)
Link: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
Prävention vor Reha vor Rente beschreibt das Grundprinzip des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland
Quelle: Koalitionsvertrag 2021 (SPD)
Link: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
Das Präventionsgesetz von 2015 verfolgt das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Hauptadressat dieser Reform sind die Krankenkassen. Das Präventionsgesetz umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen zwei Aspekte: Erstens schafft es neue Institutionen und Strukturen (Bundes- und Landesrahmenvereinbarungen, Nationale Präventionskonferenz, Nationales Präventionsforum), welche die Kooperation zwischen Sozialversicherungsträgern, Gebietskörperschaften und anderen Akteurinnen und Akteuren in der Gesundheitsförderungs- und Präventionspolitik verbessern sollen. Zweitens sieht es einen deutlichen Anstieg der von den Krankenkassen für dieses Handlungsfeld aufzuwendenden Mittel vor.
Quelle: Leitbegriffe BZgA
Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/praeventionsgesetz/
Die übergreifende strategische Zielsetzung der Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger (UVT) ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten (BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dieser gesetzliche Auftrag basiert auf den §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 SGB VII.
Der Präventionsauftrag „mit allen geeigneten Mitteln“ Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, ermöglicht der gesetzlichen Unfallversicherung ein sehr breites Spektrum an Präventionsmaßnahmen. Ausdruck dieser umfassenden Möglichkeiten ist der etliche Themen umfassende (gleichwohl nicht abschließende) Katalog der von den Unfallversicherungsträgern derzeit angebotenen Präventionsleistungen in alphabetischer Reihenfolge:
– Anreizsysteme
– Beratung (auf Anforderung)
– Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
– Ermittlung
– Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
– Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
– Prüfung und Zertifizierung
– Qualifizierung
– Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung
– Vorschriften- und Regelwerk
Quelle: DGUV
Präventive Maßnahmen im Arbeitsschutz sind Maßnahmen, die vorausschauend die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen beinhalten. Sie verhindern Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit oder verringern sie so weit, dass die Gefahrenschwelle nicht überschritten ist. Präventive Maßnahmen schließen auch die Erhaltung der Gesundheit und Gesundheitsförderung ein. Prävention unterscheidet Maßnahmen der Verhältnisprävention (Gestaltung der Arbeitsbedingungen) und der Verhaltensprävention (Art und Weise des persönlichen Umgangs mit Gesundheitsrisiken und der eigenen Gesundheit).
Quelle: Sifa-Lehrgang
Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015
Primärprävention bezeichnet Maßnahmen, die vor dem Krankheitseintritt einsetzen. Primärprävention umfasst sowohl verhältnis? als auch verhaltensbezogene Maßnahmen, zudem medizinische Interventionen (z. B. Impfung). Hier spielen Rechtsvorschriften, soziale und psychische Hilfen sowie Beratung und Information eine besondere Rolle.
Quelle: Leitbegriffe BZgA
Unternehmen können behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine bis zu drei Monate dauernde Probebeschäftigung einstellen. Während der Probebeschäftigung bekommen die probeweise Beschäftigten Lohn bzw. Gehalt. Sie befinden sich während dieser Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Die Kosten für eine Probebeschäftigung (Arbeitsentgelt und andere im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehenden Kosten) können Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erstattet werden, sofern sie die Probebeschäftigung vor Einstellung der probebeschäftigten Person bei der Agentur für Arbeit beantragt haben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können im Rahmen der Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen auch für Probebeschäftigungen und Praktika Zuschüsse vom Integrationsamt erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die schwerbehinderten Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sein müssen und an einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen. Weiterhin gilt, dass die außergewöhnlichen Belastungen nicht durch die in dieser Zeit erbrachten Leistungen der Rehabilitationsträger abgedeckt werden. Höhe und Dauer der Zuschüsse richten sich nach dem Einzelfall.
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gilt erst nach sechs Monaten und greift daher nicht im Falle einer Probebeschäftigung.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Probebeschaeftigung/
Mit der Profilmethode wird ermittelt, welche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auf welchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind. Anhand bestimmter Merkmale werden die Arbeitsanforderungen mit den Kenntnissen und Fähigkeiten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verglichen. Bei der Profilmethode werden beispielsweise standardisierte Tests oder arbeitswissenschaftliche Profilvergleichsverfahren wie Ertomis Assessment Method (EAM), das Berufseignungsprofil (BEP), IMBA, MELBA oder ERGOS angewendet. Berücksichtigt werden dabei neben psychischen auch körperliche und berufliche Merkmale wie Körperhaltung, Körperfortbewegung, Information (z. B. Sehen, Hören, Sprechen), Umgebungseinflüsse (Schall, Klima) oder Schlüsselqualifikationen (z. B. Antrieb, Sorgfalt). Anhand der Ergebnisse kann festgestellt werden, inwieweit der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin und der Arbeitsplatz zusammenpassen. Profilvergleichsverfahren werden von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gefordert und im Bereich der medizinischen Rehabilitation oder im Rahmen von Entscheidungen über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingesetzt. Die Methode kommt auch bei der Auswahl und Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen zum Einsatz.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien. Wie sehr eine Person beansprucht wird und welcher Art die Beanspruchungsfolgen sind, wird aber nicht nur durch die individuellen Leistungsvoraussetzungen bestimmt. Sie hängen auch von der Dosis der Belastung ab, die bestimmt wird durch die Einwirkungsdauer der Belastung und der Intensität der Einwirkung. Je länger und intensiver eine Belastung wirkt, desto stärker ist die Beanspruchung.
Quelle: BAuA und Sifa-Lehrgang
Nach DIN EN ISO 10075-1 ist die psychische Belastung die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. im Konzept von Arbeit ergeben sich diese Einflüsse aus den Arbeitsbedingungen, die sich nach Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz systematisieren lassen. Da durch psychische Belastung sowohl erwünschte als auch beeinträchtigende kurzfristige Beanspruchung verursacht wird, gilt es das in psychischer Belastung steckende Potenzial zu nutzen, um persönlichkeitsförderliche Beanspruchung zu bewirken und die sich aus den Arbeitsbedingungen ergebende psychische Belastung so zu gestalten, dass Fehlbeanspruchungen verringert oder vermieden werden.
Quelle: BAuA
Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A45.html
Psychische Erkrankungen sind im Gegensatz zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen „unsichtbar und nicht immer medizinisch messbar. Von einer ernsthaften psychischen Erkrankung spricht man, wenn Denken, Fühlen, Wahrnehmung und Handeln über einen längeren Zeitraum verändert sind. Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sind weit verbreitet und reichen von leichten Einschränkungen des seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychischen Störungen, die eine stationäre Behandlung erfordern. Psychische Erkrankungen gehören mit zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeit.
Die drei häufigsten Störungsbilder sind Angststörungen, affektive Störungen zu denen Depressionen zählen und Störungen durch Alkohol oder Medikamentenkonsum.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Psychische-Erkrankungen/