Die übergreifende strategische Zielsetzung der Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger (UVT) ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten (BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dieser gesetzliche Auftrag basiert auf den §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 SGB VII.

Der Präventionsauftrag „mit allen geeigneten Mitteln“ Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, ermöglicht der gesetzlichen Unfallversicherung ein sehr breites Spektrum an Präventionsmaßnahmen. Ausdruck dieser umfassenden Möglichkeiten ist der etliche Themen umfassende (gleichwohl nicht abschließende) Katalog der von den Unfallversicherungsträgern derzeit angebotenen Präventionsleistungen in alphabetischer Reihenfolge:

– Anreizsysteme
– Beratung (auf Anforderung)
– Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
– Ermittlung
– Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
– Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
– Prüfung und Zertifizierung
Qualifizierung
– Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung
– Vorschriften- und Regelwerk

Quelle: DGUV

Link: https://www.dguv.de/de/praevention/praev_lohnt_sich/grundlagen_praev/praeventionsleistungen/index.jsp

Präventive Maßnahmen im Arbeitsschutz sind Maßnahmen, die vorausschauend die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen beinhalten. Sie verhindern Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit oder verringern sie so weit, dass die Gefahrenschwelle nicht überschritten ist. Präventive Maßnahmen schließen auch die Erhaltung der Gesundheit und Gesundheitsförderung ein. Prävention unterscheidet Maßnahmen der Verhältnisprävention (Gestaltung der Arbeitsbedingungen) und der Verhaltensprävention (Art und Weise des persönlichen Umgangs mit Gesundheitsrisiken und der eigenen Gesundheit).

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Primärprävention bezeichnet Maßnahmen, die vor dem Krankheitseintritt einsetzen. Primärprävention umfasst sowohl verhältnis? als auch verhaltensbezogene Maßnahmen, zudem medizinische Interventionen (z. B. Impfung). Hier spielen Rechtsvorschriften, soziale und psychische Hilfen sowie Beratung und Information eine besondere Rolle.

Quelle: Leitbegriffe BIÖG

Link: https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/sozialversicherungstraeger-im-handlungsfeld-gesundheitsfoerderung-und-praevention/

Unternehmen können behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine bis zu drei Monate dauernde Probebeschäftigung einstellen. Während der Probebeschäftigung bekommen die probeweise Beschäftigten Lohn bzw. Gehalt. Sie befinden sich während dieser Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Die Kosten für eine Probebeschäftigung (Arbeitsentgelt und andere im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehenden Kosten) können Arbeitgebern erstattet werden, sofern sie die Probebeschäftigung vor Einstellung der probebeschäftigten Person bei der Agentur für Arbeit beantragt haben. Arbeitgeber können im Rahmen der Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen auch für Probebeschäftigungen und Praktika Zuschüsse vom Integrationsamt erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die schwerbehinderten Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sein müssen und an einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen. Weiterhin gilt, dass die außergewöhnlichen Belastungen nicht durch die in dieser Zeit erbrachten Leistungen der Rehabilitationsträger abgedeckt werden. Höhe und Dauer der Zuschüsse richten sich nach dem Einzelfall.
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gilt erst nach sechs Monaten und greift daher nicht im Falle einer Probebeschäftigung.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Probebeschaeftigung/

Mit der Profilmethode wird ermittelt, welche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auf welchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind. Anhand bestimmter Merkmale werden die Arbeitsanforderungen mit den Kenntnissen und Fähigkeiten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verglichen. Bei der Profilmethode werden beispielsweise standardisierte Tests oder arbeitswissenschaftliche Profilvergleichsverfahren wie Ertomis Assessment Method (EAM), das Berufseignungsprofil (BEP), IMBA, MELBA oder ERGOS angewendet. Berücksichtigt werden dabei neben psychischen auch körperliche und berufliche Merkmale wie Körperhaltung, Körperfortbewegung, Information (z. B. Sehen, Hören, Sprechen), Umgebungseinflüsse (Schall, Klima) oder Schlüsselqualifikationen (z. B. Antrieb, Sorgfalt). Anhand der Ergebnisse kann festgestellt werden, inwieweit der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin und der Arbeitsplatz zusammenpassen. Profilvergleichsverfahren werden von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gefordert und im Bereich der medizinischen Rehabilitation oder im Rahmen von Entscheidungen über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingesetzt. Die Methode kommt auch bei der Auswahl und Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen zum Einsatz.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Profilmethode/

Psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien. Wie sehr eine Person beansprucht wird und welcher Art die Beanspruchungsfolgen sind, wird aber nicht nur durch die individuellen Leistungsvoraussetzungen bestimmt. Sie hängen auch von der Dosis der Belastung ab, die bestimmt wird durch die Einwirkungsdauer der Belastung und der Intensität der Einwirkung. Je länger und intensiver eine Belastung wirkt, desto stärker ist die Beanspruchung.

Quelle: BAuA und Sifa-Lehrgang

Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A45.html und https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Nach DIN EN ISO 10075-1 ist die psychische Belastung die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. im Konzept von Arbeit ergeben sich diese Einflüsse aus den Arbeitsbedingungen, die sich nach Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz systematisieren lassen. Da durch psychische Belastung sowohl erwünschte als auch beeinträchtigende kurzfristige Beanspruchung verursacht wird, gilt es das in psychischer Belastung steckende Potenzial zu nutzen, um persönlichkeitsförderliche Beanspruchung zu bewirken und die sich aus den Arbeitsbedingungen ergebende psychische Belastung so zu gestalten, dass Fehlbeanspruchungen verringert oder vermieden werden.

Quelle: BAuA

Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A45.html

Psychische Erkrankungen sind im Gegensatz zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen „unsichtbar“ und nicht immer medizinisch messbar. Von einer ernsthaften psychischen Erkrankung spricht man, wenn Denken, Fühlen, Wahrnehmung und Handeln über einen längeren Zeitraum verändert sind. Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sind weit verbreitet und reichen von leichten Einschränkungen des seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychischen Störungen, die eine stationäre Behandlung erfordern. Psychische Erkrankungen gehören mit zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeit.
Die drei häufigsten Störungsbilder sind Angststörungen, affektive Störungen – zu denen Depressionen zählen – und Störungen durch Alkohol oder Medikamentenkonsum.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Psychische-Erkrankungen/

Psychische Gesundheit ist ein Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv arbeiten und einen Beitrag zu ihrer Gemeinschaft beitragen kann. Psychische Störungen stellen Störungen der psychischen Gesundheit dar, die oft durch eine Kombination von belastenden Gedanken, Emotionen, Verhaltensweisen und Beziehungen zu anderen gekennzeichnet sind. Psychische Gesundheit und Wohlbefinden werden nicht nur durch individuelle Merkmale beeinflusst, sondern auch durch die sozialen Umstände, in denen sich Menschen befinden und die Umgebung, in der sie leben.

Quelle: WHO

Link: https://www.who.int/health-topics/mental-health#tab=tab_1

Die Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb wird von externen Psychotherapeut*innen durchgeführt. Innerhalb dieser psychotherapeutischen Versorgung können Arbeitnehmende auf dem Betriebsgelände oder außerhalb eine Psychotherapie wahrnehmen, ohne lange Wartezeiten. Mithilfe interner Lotsen und den Arbeitsmediziner*innen und Betriebsärzt*innen werden Beschäftigte auf das Angbeot hingewiesen. Das Angebot soll besonders niederschwellig sowohl „milde“ als auch manifeste Symptome psychischer Belastung betreuen; es besteht die Möglichkeit von bis zu 16 Folgegesprächen. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen oder eine Arbeitsplatzgestaltung fehlen jedoch.

Quelle: Rothermund, Eva; Schröder, Ute Beate; Herrmann, Kristin: PSIB- Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb. Frühe betriebsnahe Hilfe für psychisch belastete Beschäftigte, in: ASU 58 (06) 2023, S.362-363.

Link: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/psychosomatische-sprechstunde-psib-psychosomatische-sprechstunde-im-betrieb