Die Ziele des Fallmanagements der Rentenversicherer ist die Begleitung oder Förderung des Genesungsprozesses, der Erhalt des aktuellen Arbeitsplatzes und die Reintegration ins Erwerbsleben. Zusammen mit den Versicherten erarbeiten Fallmanager*innen Motivationsstrategien und Anreizsysteme nach vorhergehender Anamnese der funktionalen bzw. psychischen Einschränkungen der Person. Darüber hinaus berät das Fallmanagement bezüglich der Leistungen anderer Sozialleistungsträger und stellt die sozialrechtlichen Konsequenzen fest, erforderliche Interventionen werden demnach ebenfalls durch das Fallmanagement eingeleitet. Das Fallmanagement richtet sich hier sowohl an Personen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, als auch solche, die noch eine feste Arbeitsstelle haben und in den Beruf zurückkehren möchten. Die Rentenversicherer bieten die Kostenübernahme verschiedener Institutionen für ein Fallmanagement auf ihren Websites an, entsprechende PDF-Listen geben über kooperierende Institutionen Auskunft. Die Voraussetzungen für eine Betreuung bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben sind ein Leistungsvermögen von über drei Stunden Arbeitszeit, Motivation und ein gewisser Wille und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, sowie das Einverständnis mit der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung der Rehabilitationseinrichtung. Personen, die bereits eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsplatz erhalten oder bereits Erwerbsminderungsrente auf Dauer beziehen, sind vom Fallmanagement der Rentenversicherer ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die wegen Alters verrentet sind, oder Betriebsrente erhalten.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Westfalen/DE/Experten/Fallmanagement/fallmanagement.html