Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein stufenweise in Kraft tretendes Artikelgesetz bzw. Gesetzgebungsverfahren, durch das Regelungen in verschiedenen bestehenden Sozialgesetzbüchern und weiteren Gesetzen geändert werden. Der Schwerpunkt hierbei liegt bei der Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und bei Änderungen des Eingliederungshilferechts. Schwerpunkt des BTHG ist unter stärkerer Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die Reform des SGB IX sowie die Modernisierung des Eingliederungshilferechts (SGB XII). Mit dem BTHG ist ein „Systemwechsel beabsichtigt, in dessen Verlauf die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und als ein eigenes entsprechendes Leistungsrecht im SGB IX etabliert wird. Dieses im künftig neuen Teil 2 des SGB IX geregelte Eingliederungshilferecht soll sich insbesondere durch eine personenzentrierte Ausrichtung und eine ganzheitliche Bedarfsermittlung auszeichnen. Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Bundesteilhabegesetz-BTHG/