Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind eine mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu eingeführte Leistungsgruppe der sozialrechtlichen Leistungen zur Teilhabe. Damit ist keine Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe verbunden. Dennoch unterstreicht der Gesetzgeber damit den hohen Stellenwert der Umsetzung inklusiver Bildung nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als wichtige Voraussetzung für die soziale Teilhabe. Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gewährleisten.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
– Hilfen zur Schulbildung (insbesondere im Rahmen der Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu),
– Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,
– Hilfen zur Hochschulbildung und
– Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung (§ 112 Absatz 2 SGB IX).
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Leistungen-zur-Teilhabe-an-Bildung/