Die Arbeitsfähigkeit beschreibt das Vermögen einer Person, die ihr gestellten Arbeitsaufgaben unter Berücksichtigung ihrer psychischen und physischen Ressourcen zu bewältigen (nach WAI).
Quelle: WAI-Netzwerk (INQA)/REHADAT-Lexikon
Die Arbeitsfähigkeit beschreibt das Vermögen einer Person, die ihr gestellten Arbeitsaufgaben unter Berücksichtigung ihrer psychischen und physischen Ressourcen zu bewältigen (nach WAI).
Quelle: WAI-Netzwerk (INQA)/REHADAT-Lexikon
Die Arbeitsförderung ist ein eigenständiger Zweig der deutschen Sozialversicherung. In Deutschland sollen möglichst viele Frauen und Männer beschäftigt sein. Ziel der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist es deshalb, durch die Leistungen des Arbeitsförderungsrechts (Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III) die Erwerbschancen arbeitsloser Personen zu verbessern und den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und die ihr untergeordneten Regionaldirektionen sowie Agenturen für Arbeit setzen das Arbeitsförderungsrecht mittels einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in die Praxis um. Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Insbesondere ist durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als dabei als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht. Neben Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld erbringt die Arbeitsförderung auch Leistungen wie Arbeitsvermittlung und Berufsberatung und sichert in Zeiten der Beschäftigungslosigkeit die Rentenansprüche. Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte, deren Beiträge jeweils zur Hälfte von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erbracht werden.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Arbeitslosengeld ist eine aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanzierte soziale Leistung bzw. Entgeltersatzleistung, die beim Verlust des Arbeitsplatzes in einer ersten Stufe vorgesehen ist. Anspruchsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld für eine begrenzte Dauer zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig von dem vorher verdienten Arbeitsentgelt. Wie lange eine Person Arbeitslosengeld erhält, hängt in der Regel davon ab, wie alt sie ist und wie lange sie zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Menschen, deren Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und die noch keine Arbeit gefunden haben, können beim zuständigen Jobcenter Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) beantragen.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Die Arbeitslosenversicherung ist dafür zuständig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert sind. In Deutschland wird die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten und Auszubildenden, die mehr als geringfügig beschäftigt sind. Aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung werden das Arbeitslosengeld und die Arbeitsförderung bezahlt.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Arbeitslosenversicherung/
Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Erkrankungen andererseits. Dabei ist sie vor allem beratende Medizin ohne kurative Aufgaben. Das Fachgebiet der Arbeitsmedizin betrachtet den „arbeitenden Menschen“ ganzheitlich. Es umfasst die Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und Versicherungsrecht.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Arbeitsmedizinische Maßnahmen im Arbeitsschutz sind die Gesamtheit der Maßnahmen auf Grundlage arbeitsmedizinischer Erkenntnisse und Grundsätze einschließlich Aufklärung, Information, Beratung u. Ä. sowie arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitssysteme sowie der Beschäftigten zum Zweck des Personaleinsatzes (einschließlich Rehabilitationsmaßnahmen und Wiedereingliederung) auf der Grundlage arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Sie sind mehr als ärztliche Untersuchungen der Beschäftigten. Sie schließen aus arbeitsmedizinischer Fachkunde abgeleitete Maßnahmen zur Arbeitssystemgestaltung, Hygienemaßnahmen, Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Beschäftigten mit ein.
Quelle: Sifa-Lehrgang
Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015
Die Arbeitsorganisation umfasst Strukturen zum Erfüllen der Arbeitsaufgabe im Arbeitssystem und die Gliederung der Arbeitsaufgabe, den Arbeitsablauf und die Arbeitsteilung zwischen Personen, Formen der Zusammenarbeit, Arbeitszeitgestaltung (z. B. Pausen, Nachtarbeit, Akkord). Sie beeinflusst wesentlich, welche Arbeitssysteme im Unternehmen an welchen Orten in welcher Verknüpfung vorhanden sind und wie die Abläufe im Unternehmen im Einzelnen gestaltet sind.
Quelle: Sifa-Lehrgang
Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015
Der Arbeitsplatz ist der Bereich in einem Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, in dem Beschäftigte die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses geschuldeten Tätigkeiten erbringen (vgl. § 156 SGB IX). Als Arbeitsplatz wird landläufig der Ort bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in einer sozialversicherungspflichtigen (auch geringfügig beschäftigten) Tätigkeit beschäftigt ist. Die selbstständige Beschäftigung oder ein Praktikum hingegen werden im Allgemeinen nicht als Arbeitsplatz bezeichnet.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es soll die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gewährleisten und ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Einer der Grundsätze des Gesetzes ist, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Quelle: Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsschutzziele beschreiben den sicherheits-, gesundheits- und menschengerechten Sollzustand von Arbeitssystemen, können sich aber auch auf das betriebliche Management (Managementziele, Führungsziele) beziehen. Arbeitsschutzziele werden in Schutzziele und Förderziele untergliedert. Das Setzen von Arbeitsschutzzielen und Setzen von Gestaltungszielen bilden zusammen das Bindeglied zwischen der Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsbedingungen und der Gestaltung von Arbeitssystemen.
Quelle: Sifa-Lehrgang
Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015