Unternehmen können behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine bis zu drei Monate dauernde Probebeschäftigung einstellen. Während der Probebeschäftigung bekommen die probeweise Beschäftigten Lohn bzw. Gehalt. Sie befinden sich während dieser Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Die Kosten für eine Probebeschäftigung (Arbeitsentgelt und andere im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehenden Kosten) können Arbeitgebern erstattet werden, sofern sie die Probebeschäftigung vor Einstellung der probebeschäftigten Person bei der Agentur für Arbeit beantragt haben. Arbeitgeber können im Rahmen der Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen auch für Probebeschäftigungen und Praktika Zuschüsse vom Integrationsamt erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die schwerbehinderten Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sein müssen und an einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen. Weiterhin gilt, dass die außergewöhnlichen Belastungen nicht durch die in dieser Zeit erbrachten Leistungen der Rehabilitationsträger abgedeckt werden. Höhe und Dauer der Zuschüsse richten sich nach dem Einzelfall.
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gilt erst nach sechs Monaten und greift daher nicht im Falle einer Probebeschäftigung.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Probebeschaeftigung/

Mit der Profilmethode wird ermittelt, welche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auf welchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind. Anhand bestimmter Merkmale werden die Arbeitsanforderungen mit den Kenntnissen und Fähigkeiten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verglichen. Bei der Profilmethode werden beispielsweise standardisierte Tests oder arbeitswissenschaftliche Profilvergleichsverfahren wie Ertomis Assessment Method (EAM), das Berufseignungsprofil (BEP), IMBA, MELBA oder ERGOS angewendet. Berücksichtigt werden dabei neben psychischen auch körperliche und berufliche Merkmale wie Körperhaltung, Körperfortbewegung, Information (z. B. Sehen, Hören, Sprechen), Umgebungseinflüsse (Schall, Klima) oder Schlüsselqualifikationen (z. B. Antrieb, Sorgfalt). Anhand der Ergebnisse kann festgestellt werden, inwieweit der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin und der Arbeitsplatz zusammenpassen. Profilvergleichsverfahren werden von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gefordert und im Bereich der medizinischen Rehabilitation oder im Rahmen von Entscheidungen über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingesetzt. Die Methode kommt auch bei der Auswahl und Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen zum Einsatz.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Profilmethode/

Psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien. Wie sehr eine Person beansprucht wird und welcher Art die Beanspruchungsfolgen sind, wird aber nicht nur durch die individuellen Leistungsvoraussetzungen bestimmt. Sie hängen auch von der Dosis der Belastung ab, die bestimmt wird durch die Einwirkungsdauer der Belastung und der Intensität der Einwirkung. Je länger und intensiver eine Belastung wirkt, desto stärker ist die Beanspruchung.

Quelle: BAuA und Sifa-Lehrgang

Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A45.html und https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Nach DIN EN ISO 10075-1 ist die psychische Belastung die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. im Konzept von Arbeit ergeben sich diese Einflüsse aus den Arbeitsbedingungen, die sich nach Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz systematisieren lassen. Da durch psychische Belastung sowohl erwünschte als auch beeinträchtigende kurzfristige Beanspruchung verursacht wird, gilt es das in psychischer Belastung steckende Potenzial zu nutzen, um persönlichkeitsförderliche Beanspruchung zu bewirken und die sich aus den Arbeitsbedingungen ergebende psychische Belastung so zu gestalten, dass Fehlbeanspruchungen verringert oder vermieden werden.

Quelle: BAuA

Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A45.html

Psychische Erkrankungen sind im Gegensatz zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen „unsichtbar“ und nicht immer medizinisch messbar. Von einer ernsthaften psychischen Erkrankung spricht man, wenn Denken, Fühlen, Wahrnehmung und Handeln über einen längeren Zeitraum verändert sind. Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sind weit verbreitet und reichen von leichten Einschränkungen des seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychischen Störungen, die eine stationäre Behandlung erfordern. Psychische Erkrankungen gehören mit zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeit.
Die drei häufigsten Störungsbilder sind Angststörungen, affektive Störungen – zu denen Depressionen zählen – und Störungen durch Alkohol oder Medikamentenkonsum.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Psychische-Erkrankungen/

Psychische Gesundheit ist ein Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv arbeiten und einen Beitrag zu ihrer Gemeinschaft beitragen kann. Psychische Störungen stellen Störungen der psychischen Gesundheit dar, die oft durch eine Kombination von belastenden Gedanken, Emotionen, Verhaltensweisen und Beziehungen zu anderen gekennzeichnet sind. Psychische Gesundheit und Wohlbefinden werden nicht nur durch individuelle Merkmale beeinflusst, sondern auch durch die sozialen Umstände, in denen sich Menschen befinden und die Umgebung, in der sie leben.

Quelle: WHO

Link: https://www.who.int/health-topics/mental-health#tab=tab_1

Die Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb wird von externen Psychotherapeut*innen durchgeführt. Innerhalb dieser psychotherapeutischen Versorgung können Arbeitnehmende auf dem Betriebsgelände oder außerhalb eine Psychotherapie wahrnehmen, ohne lange Wartezeiten. Mithilfe interner Lotsen und den Arbeitsmediziner*innen und Betriebsärzt*innen werden Beschäftigte auf das Angbeot hingewiesen. Das Angebot soll besonders niederschwellig sowohl „milde“ als auch manifeste Symptome psychischer Belastung betreuen; es besteht die Möglichkeit von bis zu 16 Folgegesprächen. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen oder eine Arbeitsplatzgestaltung fehlen jedoch.

Quelle: Rothermund, Eva; Schröder, Ute Beate; Herrmann, Kristin: PSIB- Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb. Frühe betriebsnahe Hilfe für psychisch belastete Beschäftigte, in: ASU 58 (06) 2023, S.362-363.

Link: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/psychosomatische-sprechstunde-psib-psychosomatische-sprechstunde-im-betrieb

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben als Aufgabe des Integrationsamtes nach § 185 SGB IX umfasst auch die im Einzelfall ggf. notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen. Das Integrationsamt kann bei der Durchführung dieser Aufgabe Dienste freier gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen beteiligen. In vielen Bundesländern sind diese Dienste unter der Bezeichnung Psychosozialer Dienst, Berufsbegleitender Dienst oder ähnlichen Namen tätig. Teilweise ergibt sich auch eine enge Kooperation bzw. Überschneidung mit dem Integrationsfachdienst (IFD), vor allem dann, wenn beide Dienste beim gleichen Träger angesiedelt sind. Einige Integrationsämter haben auch eigene psychosoziale Fachdienste und/oder Fachdienste für hörbehinderte und sehbehinderte Menschen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Psychosozialer-Dienst/

Die Psychotherapeutische Sprechstunde am Arbeitsplatz ist eine weitere bzw. frühere Bezeichnung der psychotherapeutischen Versorgungsform durch externe Psychotherapeut*innen am Arbeitsplatz/im Betrieb. Das frühe Intervenieren und schnelle Erkennen psychischer Erkrankungen bei Beschäftigten mit oder ohne eine bereits gestellte Diagnose, ermöglicht die Verhinderung einer Chronifizierung und kann darüber hinaus auch bei einem Return-to-work Prozess unterstützend wirken.

Quelle: Kohl, Fiona; Müting, Gesine; Reineke, Franca; Schmook, Renate; Angerer, Peter: Psychotherapeutische Sprechstunde am Arbeitsplatz: Bedarfsanalyse sowie Determinanten zur Nutzungsabsicht, in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie 73 (6) 2023, S. 255-267.

Link: https://www.springermedizin.de/zentralblatt-fuer-arbeitsmedizin-arbeitsschutz-und-ergonomie/7943530