Ein Grundgedanke in der Gesundheitsförderung ist die Einflussnahme auf Determinanten der Gesundheit. Neben der „Krankheitsprävention, können vor allem die sozialen, wirtschaftlichen und organisatorischen Bedingungen für die Herstellung von Gesundheit verbessert werden. Die Determinanten der Gesundheit mitsamt ihrem positiven oder negativen Einfluss auf die Gesundheit können in fünf übergeordnete Bereiche systematisiert werden:
– Genetische Disposition, Geschlecht, Alter
– Lebensstil/Gesundheitsverhalten
– Soziale Integration
– Individuelle Lebens- und Arbeitsbedingungen
– Allgemeine sozioökonomische, kulturelle und umweltbezogene Bedingungen

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/determinanten-der-gesundheit/

Die Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit DIA-AM ist eine Maßnahme mit dem Ziel, im Einzelfall festzustellen, ob für besonders von Behinderung betroffene Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft ausführbar ist oder ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben darstellt.
Die Maßnahme dauert maximal drei Monate und teilt sich in zwei Phasen auf: Phase 1 dient der Eignungsprüfung. Verläuft diese positiv, kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer in Phase 2 das Arbeiten unter realistischen Bedingungen erproben.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Diagnose-der-Arbeitsmarktfaehigkeit-DIA-AM/

Mithilfe der differentiellen Arbeitsgestaltung werden Arbeitsformen realisiert, bei denen die Beschäftigten zwischen verschiedenen Arbeitsstrukturen wählen können. Es wird also nicht eine für alle Mitarbeiter*innen einheitliche Arbeitsstruktur entwickelt und vorgegeben. Die Betroffenen entscheiden selbst unter Berücksichtigung ihrer Kompetenzen, Bedürfnisse und ihres Potenzials, welche Arbeitsstruktur für sie geeignet ist.

Quelle: Schaper, Niclas: Arbeits- und Organisationspsychologie

Link: https://lehrbuch-psychologie.springer.com/glossar/differenzielle-arbeitsgestaltung

Disability Management ist der international verwendete Begriff für früh einsetzende, vernetzte und nachhaltige Maßnahmen zur Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter in den Beruf, um deren Leistungsfähigkeit zu stärken. In Deutschland ist Disability Management ein Konzept des integrierten Gesundheitsmanagements und dient über das Case Management Einzelner hinaus der Vernetzung aller präventiver und rehabilitativer Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Menschen, die im Arbeitsleben stehen, sowie zur Vermeidung von chronischen Erkrankungen, Arbeitslosigkeit und Frühverrentungen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Disability-Management/

Diversität beschreibt die Eigenschaften und Kontexte, in denen sich Menschen unterscheiden oder ähneln können. Die Vielfalt bezieht sich dabei zunächst auf die sechs primären Dimensionen: Alter, Geschlecht, Ethnie/kulturelle Herkunft, Behinderung, Sexuelle Orientierung, Religion/Weltanschauung. Diese primären Dimensionen gelten als vom Individuum her betrachtet relativ schwer beeinflussbar. Es folgen sekundäre Dimensionen, die einen unterschiedlichen Grad an Veränderbarkeit aufweisen, z.B. Familienstand, Elternschaft, Wohnort, Einkommen und Stellung in der Hierarchie oder Gewohnheiten.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/diversity-und-diversity-management-vielfalt-gestalten/

Diversity Management stellt ein handlungsorientiertes Konzept zum Umgang mit den benannten Diversitätsdimensionen dar, wobei nicht alle Dimensionen immer gleichermaßen berücksichtigt werden. Es gibt bislang mehr Ansätze, die einzelne Dimensionen priorisieren und in den Vordergrund stellen, z.B. Familienfreundlichkeit und interkulturelle Kompetenzen. Für einige Vielfaltsdimensionen können bereits vorhandene Instrumente genutzt werden, z.B. Geschlecht (Gender Mainstreaming). Im Wirtschaftssektor wird Diversity-Management in der Personalentwicklung und der Schaffung neuer Käufergruppen systematisch betrieben. Im Gesundheitssektor sind diese Managementkonzepte jedoch bislang nur vereinzelt angewendet worden. Für den Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention bieten sie aber die große Chance, adressensatengerechtere Maßnahmen und Programme zu entwickeln.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/diversity-und-diversity-management-vielfalt-gestalten/

Nach Medizinsoziologe Siegrist postuliert das Modell gesundheitliche Risiken bei einem Ungleichgewicht zwischen Verausgabungen, die sich aus externalen Anforderungen und Verpflichtungen, sowie einer internalen, übersteigerten Verausgabungsneigung (overcommitment) ergeben können. Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang zwischen Gratifikationskrise und psychischen Belastungen, wie Burn-out, sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Quelle: Dorsch Lexikon der Psychologie

Link: https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/gratifikationskrise#search=356934b2faa675a457aa882f2ef2cfbc&offset=1

Die im Jahr 1989 verabschiedete europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit stellt einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit dar. Mit dieser Richtlinie wurden für ganz Europa geltende Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz geschaffen. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, strengere Bestimmungen zu erlassen oder diese beizubehalten.

Quelle: EU-OSHA

Link: https://osha.europa.eu/de/legislation/directives/the-osh-framework-directive/the-osh-framework-directive-introduction

Die Einschätzung der beruflichen Eignung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufswahl und für die Findung eines neuen Berufs, wenn sich erweist, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen sind nach SGB III Aufgabe der Agentur für Arbeit und gehören zu den Leistungen der Arbeitsförderung. Darunter fallen Schulungen, Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen, Betriebspraktika, Bewerbertraining, gezielte Beratung und anderes mehr. Die Eignungsfeststellungsmaßnahmen können dazu eingesetzt werden, zu überprüfen, ob Interesse an einer Arbeitsaufnahme besteht oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt sowie um die Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung zu erleichtern. Die Maßnahmen dauern zwischen zwei und maximal zwölf Wochen. Die Beurteilung der Eignung für einen bestimmten Beruf geschieht immer im Vorhinein, die Eignung selbst erweist sich letztlich erst im Verlauf von Ausbildung und Berufstätigkeit. Mit einer fundierten Einschätzung sollen Fehlentwicklungen vermieden werden (beispielsweise Abbruch der Ausbildung, berufliche Über- oder Unterforderung) und ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf sowie Zufriedenheit im Beruf gewährleistet werden. Zur Beurteilung der beruflichen Eignung ist es notwendig, individuelle Neigungen, Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und zu den beruflichen Anforderungen ins Verhältnis zu setzen (in die Einschätzung der Eignung gehen sowohl die Selbsteinschätzung der Betroffenen als auch die Fremdeinschätzung anderer ein). Bei der Berufswahl junger Menschen sind Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit wichtige Bezugspersonen. Bei der Berufswahl Erwachsener spielen neben den Einflüssen aus dem sozialen Umfeld bisherige berufliche Erfahrungen und erworbene Kenntnisse eine wichtige Rolle. Zur Beurteilung der Eignung sind daher auch Arbeitszeugnisse, Zertifikate oder Bescheinigungen über bisherige Weiterbildungen entscheidend.
Die Agenturen für Arbeit bieten neben persönlicher Beratung die Möglichkeit, sich anhand verschiedener Medien zur Berufswahl zu informieren. Auch steht ein Berufswahltest (BWT) zur Verfügung, der zur Einschätzung der Eignung dienen kann.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Eignung/

Das Eingliederungshilferecht wurde durch Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2020 als Teil 2 unter der Überschrift „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ ins SGB IX aufgenommen. Somit sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nicht mehr im Sozialhilfererecht verortet, sondern als Fachleistungen zur Sozialen Teilhabe in Teil 2 des SGB IX.

Mit der neuen Eingliederungshilfe soll sich die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen stärker an deren persönlichem Bedarf orientieren und durch ein bundeseinheitliches Verfahren personenbezogen ermittelt werden, statt wie bislang abhängig von der Wohnform (Einrichtung, Betreutes Wohnen oder Privathaushalt) zu sein.

Neuerungen:
– Die jeweiligen Träger der Eingliederungshilfe erbringen nur noch die reinen Fachleistungen (Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe), während die sogenannten existenzsichernden Leistungen (Kosten der Unterbringung und Verpflegung) durch die Träger der Sozialhilfe nach SGB XII erbracht werden.
– Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe wurden um die Leistungsgruppen „Teilhabe an Bildung“ und „Soziale Teilhabe“ ergänzt.
– Die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen werden schrittweise erhöht, sodass Menschen mit Behinderungen künftig nicht mehr mittellos sein müssen, um Anspruch auf Eingliederungshilfe zu haben.
– Das bundesweit vergleichbare und im Bundesteilhabegesetz festgeschriebene Gesamtplanverfahren soll die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfeträger erhöhen. Die Hilfebedarfsermittlung, die Teil des Gesamtplanverfahrens ist, soll sich eines Instruments bedienen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Eingliederungshilfe/