Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben als Aufgabe des Integrationsamtes nach § 185 SGB IX umfasst auch die im Einzelfall ggf. notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen. Das Integrationsamt kann bei der Durchführung dieser Aufgabe Dienste freier gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen beteiligen. In vielen Bundesländern sind diese Dienste unter der Bezeichnung Psychosozialer Dienst, Berufsbegleitender Dienst oder ähnlichen Namen tätig. Teilweise ergibt sich auch eine enge Kooperation bzw. Überschneidung mit dem Integrationsfachdienst (IFD), vor allem dann, wenn beide Dienste beim gleichen Träger angesiedelt sind. Einige Integrationsämter haben auch eigene psychosoziale Fachdienste und/oder Fachdienste für hörbehinderte und sehbehinderte Menschen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Psychosozialer-Dienst/

Die Psychotherapeutische Sprechstunde am Arbeitsplatz ist eine weitere bzw. frühere Bezeichnung der psychotherapeutischen Versorgungsform durch externe Psychotherapeut*innen am Arbeitsplatz/im Betrieb. Das frühe Intervenieren und schnelle Erkennen psychischer Erkrankungen bei Beschäftigten mit oder ohne eine bereits gestellte Diagnose, ermöglicht die Verhinderung einer Chronifizierung und kann darüber hinaus auch bei einem Return-to-work Prozess unterstützend wirken.

Quelle: Kohl, Fiona; Müting, Gesine; Reineke, Franca; Schmook, Renate; Angerer, Peter: Psychotherapeutische Sprechstunde am Arbeitsplatz: Bedarfsanalyse sowie Determinanten zur Nutzungsabsicht, in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie 73 (6) 2023, S. 255-267.

Link: https://www.springermedizin.de/zentralblatt-fuer-arbeitsmedizin-arbeitsschutz-und-ergonomie/7943530

Unter berufliche Qualifizierung fallen alle Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. Dabei sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die eine (behinderungsgerechte) berufliche Tätigkeit ermöglichen. Qualifizierungsmaßnahmen sind während einer Berufsausbildung, beruflichen Anpassung oder Weiterbildung möglich. Die Förderung beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ist im Einzelfall im Rahmen der Zuständigkeitsklärung der in Frage kommenden Leistungsträger zu klären.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Qualifizierung/

Unter berufliche Qualifizierung fallen alle Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. Dabei sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die eine (behinderungsgerechte) berufliche Tätigkeit ermöglichen. Qualifizierungsmaßnahmen sind während einer Berufsausbildung, beruflichen Anpassung oder Weiterbildung möglich. Eignungstests und Arbeitserprobungen können den Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung vorgeschaltet sein. Sie werden in der Regel in Vollzeitform erbracht und nur in besonderen Fällen berufsbegleitend als Teilzeitmaßnahme oder als Fernunterricht. Die Förderung beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ist im Einzelfall im Rahmen der Zuständigkeitsklärung der in Frage kommenden Leistungsträger zu klären.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Qualifizierung/

Reha-Assessment ist ein vom Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. entwickeltes Beurteilungssystem für Beschäftigte, die i. d. R. längere Zeit arbeitsunfähig waren und vor einem beruflichen Neuanfang stehen. RehaAssessment wird in vielen Berufsförderungswerken (BFW) vor Beginn einer Bildungsmaßnahme angeboten. Dabei werden die aktuellen Fähigkeiten und individuellen Neigungen von Erwachsenen mit den Anforderungen eines konkreten Arbeitsplatzes, einer Berufsrichtung oder des Arbeitsmarktes abgeglichen.
RehaAssessment besteht aus verschiedenen individuell angewandten Modulen, darunter Eignungsabklärungen, Beratungsgespräche, Belastungserprobungen, berufliche Orientierungshilfen, arbeitsmedizinische und -psychologische Untersuchungen, Reha-Vorbereitungslehrgänge und Bewerbungstrainings.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-RehaAssessment/

Das Reha-Management (auch: Rehabilitationsmanagement oder Berufshilfe) ist ein Angebot der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit unterstützen die Reha-Managerinnen und Reha-Manager (auch: Berufshelferinnen und Berufshelfer) die Versicherten bei ihrer medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation – vor allem bei der Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz.

Unter Reha-Management versteht die DGUV die umfassende Planung, Koordinierung und zielgerichtete, aktivierende Begleitung der medizinischen Rehabilitation und aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft auf der Grundlage eines individuellen Reha-Plans unter partnerschaftlicher Einbindung aller am Verfahren Beteiligten. Das Reha-Management orientiert sich an dem bio-psycho-sozialen Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
Ziel des Reha-Managements ist es, bei schwierigen Fallkonstellationen durch Koordination und Vernetzung aller notwendigen Maßnahmen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Versicherte durch einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben, zu beseitigen oder zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhüten oder deren Folgen zu mildern und eine zeitnahe und dauerhafte berufliche und soziale Wiedereingliederung sowie eine selbstbestimmte Lebensführung zu erreichen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Reha-Management/

Anfang des Jahres 2019 ist die Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ in einer neuen Fassung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erschienen. In einem intensiven Prozess auf Ebene der BAR haben die Rehabilitationsträger Regelungen erarbeitet und miteinander vereinbart, wie sie die Vorschriften des SGB IX und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auslegen und umsetzen. Dabei wurden Neuregelungen des BTHG im Zusammenhang aufgegriffen und das Vorgehen bei einzelnen Elementen des Prozesses wie zum Beispiel der Bedarfsermittlung (§ 13 SGB IX), Zuständigkeitsklärung oder Teilhabeplanung konkretisiert.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Teilhabeplan/

Die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit sind besondere Service-Stellen in den einzelnen Agenturen für Arbeit. In den Reha-Teams kümmern sich speziell geschulte Beratungskräfte um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Diese Förderung umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei Behinderungen oder drohender Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilzuhaben.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Reha-Team-der-Agentur-fuer-Arbeit/

Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.

Quelle: WHO

Link: https://www.reha-recht.de/glossar/glossar/beitrag/artikel/rehabilitation

Unter Beruflicher Rehabilitation versteht man Leistungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben (wieder) ermöglichen bzw. vereinfachen sollen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gemäß §§ 49 SGB IX i. V. m. den jeweiligen Leistungsgesetzen der Rehabitationsträger). Dazu gehören beispielsweise auch Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, eine berufliche Aus- oder Weiterbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme wie der Erwerb einer Grundausbildung. Neben Menschen mit Behinderungen können in Deutschland auch von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation haben.
Voraussetzung ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit, die besondere Hilfen zur dauerhaften Teilhabe an Arbeit und Beruf erfordert.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliche-Rehabilitation/