Ergonomische Maßnahmen sind Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken von Mensch, Technik, Organisation im Arbeitssystem beziehen. Ergonomische Maßnahmen beinhalten die Anpassung von Technik und Organisation an den arbeitenden Menschen mit dem Ziel einer ausgewogenen Beanspruchung. Ergonomische Gestaltung heißt, den Menschen in den Mittelpunkt der Gestaltung zu stellen. Ziel ist es, Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sowohl der Person bei der Arbeitsaufgabe als auch des Nutzers oder der Nutzerin von Produkten und Ausrüstungen zu gewährleisten.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Als erwerbsfähig gelten in Deutschland alle Menschen im Alter von 15 bis 65 bzw. 67 Jahren, wenn sie in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbstätig zu sein. Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit wird auch berücksichtigt, wie sich der Gesundheitszustand im nächsten halben Jahr voraussichtlich entwickeln wird.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Erwerbsfaehigkeit/

Die Erwerbsminderung ist eine Einschränkung der Arbeitsleistungsfähigkeit: Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsminderung.html

Erwerbsminderung ist ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sind Arbeitnehmende aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente (Rente wegen Erwerbsminderung) der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Erwerbsminderungsrente/

Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder daraus ein Arbeitsentgelt oder -einkommen zu erzielen, das 400 Euro übersteigt.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsunfaehigkeit.html

Die evidenzbasierte Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen und Methoden, die anhand von bestverfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Studien erprobt wurden und zur Erhaltung und Förderung der psychischen wie physischen Ressourcen einer Person bzw. einer Gesellschaft angewendet werden können. Die Idee der Evidenzbasierung hat ihre Ursprünge in der Medizin, wo das Konzept bereits in den 1990er Jahren geprägt wurde und sich seitdem als internationale Bewegung von Akteurinnen und Akteuren in Klinik, Methodik und Leitlinienentwicklung formiert und stark verbreitet hat. Evidenzbasierte Medizin beschreibt die Integration von bestverfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnis, klinischer Expertise und Werten und Präferenzen von Patientinnen und Patienten. Evidenzbasierung ist ein leitendes Prinzip für die medizinische Versorgung und auch im SGB V (§ 35) verankert.
Evidenzbasierung in Prävention und Gesundheitsförderung kann aus zwei Perspektiven beleuchtet und anwendbar gemacht werden: Aus einer übergeordneten Perspektive geht es zunächst um Kriterien für Prozesse, die zu Entscheidungen und Empfehlungen bzw. zu Strategien für ein definiertes Gesundheitsproblem führen, z. B. auf nationaler Ebene.
Aus der untergeordneten Perspektive wird die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung betrachtet, die primär durch Praxisakteurinnen und -akteure auf der regionalen oder lokalen Ebene erfolgt, z. B. in Lebenswelten. Daher ist für das Verständnis von Evidenzbasierung auch die auf einzelne Maßnahmen bezogene Perspektive wichtig.
Bei der Anwendung und Definition des Begriffes und der Kriterien für Evidenzbasierung in Prävention und Gesundheitsförderung wird daher in diesem Leitbegriff zwischen den folgenden beiden Perspektiven unterschieden:
– Evidenzbasierung von Entscheidungen zur Umsetzung übergeordneter Strategien und Leitlinien
– Evidenzbasierung einzelner Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/evidenzbasierte-praevention-und-gesundheitsfoerderung-1-verstaendnis/

Externe Ressourcen liegen teilweise in den Arbeitsbedingungen, teilweise aber auch außerhalb der Arbeitswelt.
Externe Ressourcen, welche in den Arbeitsbedingungen liegen, sind z. B.
– Tätigkeits-, Entscheidungsspielraum bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe
– Einflussmöglichkeiten, Mitgestaltungsmöglichkeiten, Transparenzerleben bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe und/oder der Arbeitsorganisation
– Weiterentwicklung durch Herausforderungen bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe
– Entfaltung unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe
– Aufgabenvielfalt, Abwechslungsreichtum
– Positive Rückmeldung aus der Erledigung der Arbeitsaufgabe/zum Arbeitsergebnis
– Qualifikationsentwicklung, Weiterbildung
– soziale Unterstützung durch Kollegen
– gutes Betriebsklima
– Feedback durch Führungskräfte, Anerkennung

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015