Eingliederungszuschüsse gehören zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach SGB III (Arbeitsförderung). Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit Eingliederungszuschüssen die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse erschwert ist. Beispielsweise kann mit Eingliederungszuschüssen eine Einarbeitung unterstützt werden, die über den üblichen Rahmen hinausgeht.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Eingliederungszuschuss-EGZ/

Empowerment beschreibt Prozesse von Einzelnen, Gruppen und Strukturen, die zu größerer gemeinschaftlicher Stärke und Handlungsfähigkeit führen. Durch den Empowermentansatz sollen Personen(-gruppen) dazu ermutigt werden, ihre eigenen (vielfach verschütteten) personalen und sozialen Ressourcen sowie ihre Fähigkeiten zur Beteiligung zu nutzen, um Kontrolle über die Gestaltung der eigenen sozialen Lebenswelt (wieder) zu erobern. Fachkräfte der Gesundheitsförderung sollen durch ihre Arbeit dazu beitragen, alle Bedingungen zu schaffen, die eine ‚Bemächtigung’ der Betroffenen fördern und es ihnen ermöglichen, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/empowerment-befaehigung/

Entgeltersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträgern zum Ausgleich ausfallenden Einkommens gewährt. Im Sinne des SGB IX werden sie von den Rehabilitationsträgern im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie dienen dazu, den Einkommensverlust auszugleichen, der den Leistungsberechtigten aufgrund der Teilnahme an den entsprechenden Maßnahmen entsteht. Je nach Leistung und zuständigem Rehabilitationsträger handelt es sich um Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.
Verschiedene Arten der Entgeltersatzleistungen sind:
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung
– Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit
Übergangsgeld für behinderte Menschen bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
– Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitsausfalles einen Entgeltausfall haben
– Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kein Arbeitsentgelt erhalten.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Entgeltersatzleistung/

Epidemiologie ist die Lehre von der Häufigkeit und von den Determinanten gesundheitsbezogener Zustände und Ereignisse in einer Bevölkerung. Dies schließt die Untersuchung von Gesundheitspotenzialen und Versorgungsaspekten ein. Die Epidemiologie stellt eine Kerndisziplin der Gesundheitswissenschaften dar.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/epidemiologie-und-sozialepidemiologie/

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln als neue Form von Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die Angebote der EUTB unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Das heißt: zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Die EUTB ist ausschließlich den Leistungsberechtigten verpflichtet und soll noch vor der Beantragung von Leistungen eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Mit der Einführung der EUTB wurden die bisherigen Gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger gestrichen. Die Rehabilitatonsträger bleiben aber weiterhin zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten in miteinander vernetzten Ansprechstellen verpflichtet (§ 12 Absatz 1 Satz 3 SGB IX).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Ergaenzende-unabhaengige-Teilhabeberatung-EUTB/

Unter Ergonomie wird die Lehre von der menschlichen Arbeit und die Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten verstanden. Sie ist eine Teildisziplin der Arbeitswissenschaft und zielt darauf ab, an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik die Arbeitsbedingungen dem arbeitenden Menschen anzupassen und zu optimieren. Andersherum gehört auch die Anpassung des Menschen (beispielsweise durch Berufsausbildung, Einarbeitung oder Rehabilitation) zu den Arbeitsaufgaben und -bedingungen der Ergonomie.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Ergonomie/

Ergonomische Maßnahmen sind Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken von Mensch, Technik, Organisation im Arbeitssystem beziehen. Ergonomische Maßnahmen beinhalten die Anpassung von Technik und Organisation an den arbeitenden Menschen mit dem Ziel einer ausgewogenen Beanspruchung. Ergonomische Gestaltung heißt, den Menschen in den Mittelpunkt der Gestaltung zu stellen. Ziel ist es, Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sowohl der Person bei der Arbeitsaufgabe als auch des Nutzers oder der Nutzerin von Produkten und Ausrüstungen zu gewährleisten.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Als erwerbsfähig gelten in Deutschland alle Menschen im Alter von 15 bis 65 bzw. 67 Jahren, wenn sie in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbstätig zu sein. Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit wird auch berücksichtigt, wie sich der Gesundheitszustand im nächsten halben Jahr voraussichtlich entwickeln wird.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Erwerbsfaehigkeit/

Die Erwerbsminderung ist eine Einschränkung der Arbeitsleistungsfähigkeit: Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsminderung.html

Erwerbsminderung ist ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sind Arbeitnehmende aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente (Rente wegen Erwerbsminderung) der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Erwerbsminderungsrente/