Ob die Arbeit menschengerecht ist, kann anhand des fünfstufigen Treppenmodells für menschengerechte Arbeitsgestaltung festgestellt werden. Es müssen die Kriterien der jeweils unteren Stufe erfüllt sein, damit diejenigen der nächsthöheren Stufe greifen können. Die Kriterien sind für das gesamte zu gestaltende Arbeitssystem zu beachten, also für alle gesundheitsschädigenden Einwirkungen, Belastungen und Ressourcen sowie deren Wechselwirkungen. Sie beziehen sich auf das ganzheitlich zu gestaltende Arbeitssystem mit seinen Elementen und seiner Umgebung.
Die fünf Stufen lauten:
Stufe 1 schädigungslos
Stufe 2 ausführbar
Stufe 3 zumutbar
Stufe 4 persönlichkeitsförderlich
Stufe 5 sozialverträglich

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit. „Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)“ ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Die MdE spielt für die Beurteilung des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rolle. Der Begriff ist abzugrenzen von den Rechtsbegriffen Arbeitsunfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung und Grad der Behinderung (GdB) des Schwerbehindertenrechts. Wenn (Unfall)versicherte nach einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung und/oder nach Rehabilitationsmaßnahmen nicht wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Berufskrankheits- oder Verletztenrente/Unfallrente. Voraussetzung dafür ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit. Die MdE richtet sich danach, wie sehr das körperliche und geistige Leistungsvermögens einer oder eines Versicherten gemindert und damit die Arbeitsmöglichkeiten einschränkt sind. Verglichen wird also die Arbeitskraft/Leistungsfähigkeit vor und nach dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. Der Grad der MdE wird im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung festgestellt und in Prozent angegeben. Ist die Erwerbsfähigkeit durch mehrere Versicherungsfälle gemindert, wird die MdE für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt, dementsprechend werden mehrere Renten bezahlt (wobei allerdings Prozentsätze unter 10 nicht berücksichtigt werden).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Minderung-der-Erwerbsfaehigkeit-MdE/

Unter Mobbing versteht man die systematische Schikanierung, Beleidigung und Ausgrenzung einer Person am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz mit dem Ziel, diese dazu zu bringen, den Arbeitsplatz zu verlassen. Mobbing muss über einen längeren Zeitraum erfolgen und wiederholt auftreten, damit es als solches bezeichnet wird.
Beispiele für Mobbing sind: Beleidigende Sprüche von Ausbilderinnen oder Ausbildern bzw. Arbeitskolleginnen oder -kollegen, Verbreiten von Lügengeschichten, Lächerlichmachen oder Bloßstellung,
Behinderung der Arbeit, Nicht-Anerkennung von Arbeitsleistungen, Sexuelle Belästigung.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Mobbing/

Nachgehende Hilfen (auch: Nachgehende Betreuung/Nachsorge) im Bereich der Rehabilitation bezeichnen Nachsorgeleistungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolgs (zur weiteren Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, Etablierung von Lebensstiländerungen, Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, nachhaltiger Transfer des Gelernten in den Alltag, Förderung von persönlicher und sozialer Kompetenz, Minderung von Schnittstellenproblemen in der Gesundheitsversorgung); Leistungen zur ambulanten Nachsorge bei Abhängigkeitskranken, wenn im Anschluss an die stationäre Entwöhnungsbehandlung ein alleiniger Selbsthilfegruppenanschluss nicht ausreichend ist; Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 64 Absatz 1 Nummern 3, 4 SGB IX, die sich an eine medizinische Rehabilitation anschließen – beispielsweise ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining. Nachgehende Hilfen nach Abschluss ärztlich verordneter Leistungen sollen zur Verstärkung und Sicherung der primären Hilfen Krankheiten, Behinderungen und andere Nachteile für die Zukunft nach Möglichkeit ausschließen und/oder mildern. Beispielsweise können Menschen mit Behinderungen beim Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von der Agentur für Arbeit durch eine nachgehende (sozialpädagogische) Betreuung gefördert werden, die Hilfestellung bei der Eingliederung am Arbeitsplatz bietet – und zwar nach einer Ausbildung oder Weiterbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung oder in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation, das heißt in einem Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Nachgehende-Hilfen—Nachsorge/

Nachteilsausgleiche sind verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise schwerbehinderte Menschen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen oder von Mehraufwendungen, die sich nach der Art und Schwere der Behinderung richten (das heißt, Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB)). Nachteilsausgleiche sollen die gleichberechtigte, selbstbestimmte und eigenverantwortliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen und fördern.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Nachteilsausgleiche/

Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen sind nur verpflichtet, über ihre Schwerbehinderteneigenschaft Auskunft zu geben, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ausdrücklich danach fragt. Dabei müssen sie die Art der Behinderung jedoch nicht mitteilen, insofern diese nicht von ausschlaggebender Bedeutung für die auszuübende Tätigkeit ist. Die Frage nach einer Schwerbehinderung (oder einer Gleichstellung) ist dann zulässig, wenn sich die Behinderung auf die Ausübung der Tätigkeit auswirkt und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber daher ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderung hat.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Offenbarung-der-Schwerbehinderung/

Organisationale Sicherheits- und Gesundheitskompetenz ist die Bereitschaft und das Vermögen einer Organisation zur Schaffung einer Sicherheits- und Gesundheitskultur, um komplexe Anforderungen erfolgreich bewältigen zu können. Die Bewältigung gelingt, wenn Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet sowie individuelle Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen der Angehörigen der Organisation eingebracht werden.

Quelle: DGUV

Link: https://forum.dguv.de/ausgabe/8-2020/artikel/sicherheits-und-gesundheitskompetenz

Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung brauchen unter Umständen aus Gründen ihrer Behinderung am Arbeitsplatz regelmäßige Personelle Unterstützung (auch: besonderer Betreuungsaufwand) durch andere Personen, das heißt Unterstützung durch Vorgesetzte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen, gelegentlich auch durch externe Betreuerinnen und Beutreuer. Gemeint sind damit Unterstützungs- und Betreuungsleistungen für den schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitstätigkeit, das heißt außergewöhnliche Aufwendungen für die Arbeitgebenden in Form von zusätzlichen Personalkosten für andere Beschäftigte.

Beispiele für Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen
– Vorlesekraft für blinde Menschen;
– die betriebliche Ansprechperson für gehörlose oder psychisch erkrankte Menschen;
– die ständig erforderliche Mithilfe von Arbeitskolleginnen und -kollegen bei der Arbeitsausführung;
– Kolleginnen oder Kollegen im Rollstuhl Behilflichsein bei bestimmten Tätigkeiten;
– die behinderungsbedingte längere oder wiederkehrende Unterweisungen am Arbeitsplatz, etwa durch die Meisterin oder den Meister bei einem Menschen mit geistiger Behinderung.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten entsteht dann eine sogenannte außergewöhnliche Belastung durch die Personelle Unterstützung, wenn die Unterstützungsperson während ihrer Arbeitszeit mindestens eine halbe Stunde Assistenzleistungen ausführt, so dass zusätzliche Personalkosten entstehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einen Zuschuss zu diesen Kosten beim Integrations- bzw. Inklusionsamt beantragen. Ist es einem Betrieb nicht möglich, eine Unterstützungsperson zur Verfügung stellen, kann der schwerbehinderte Mensch Arbeitsassistenz beantragen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Personelle-Unterstuetzung/

Präsentismus bedeutet, dass Beschäftigte zur Arbeit gehen, obwohl sie sich krank fühlen und ihnen eine Ärztin oder ein Arzt mit hoher Wahrscheinlichkeit Arbeitsunfähigkeit bescheinigen würde. Präsentismus tritt weniger bei schweren akuten Erkrankungen auf als vielmehr bei psychischen Erkrankungen, Erkrankungen mit chronischen Schmerzen und wiederkehrenden Erkrankungen wie Allergien und Asthma. Weil keine Behandlung stattfindet, ist die Gefahr groß, dass Krankheiten verschleppt werden oder Folgeerkrankungen auftreten. Nicht behandelte Depressionen steigern zum Beispiel das Herzinfarkt-Risiko. Wenn der Krankenstand von Arbeitehmerinnen und Arbeitnehmern rückläufig ist, könnte auch vermehrter Präsentismus ein möglicher Grund dafür sein.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Praesentismus/

Prävention ist der allgemeine Oberbegriff für alle Interventionen, die zur Vermeidung oder Verringerung des Auftretens, der Ausbreitung und der negativen Auswirkungen von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen beitragen. Prävention wirkt durch Ausschaltung von Krankheitsursachen, durch Früherkennung und Frühbehandlung von Krankheitsrisiken oder durch die Vermeidung des Fortschreitens einer bestehenden Krankheit. Maßnahmen der Prävention umfassen medizinische, psychologische und erzieherische Interventionen, Lebensweltbeeinflussung und Umweltkontrolle, gesetzgeberische Eingriffe, Lobbyarbeit und massenmediale Kampagnen.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/praevention-und-krankheitspraevention/