Das reformierte SGB IX verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, für die Bedarfsermittlung bzgl. der in Frage kommenden Leistungen zur Teilhabe einheitliche Grundlagen zu schaffen, d. h. gemeinsame, trägerübergreifende Instrumente der Bedarfsermittlung zu erarbeiten (vgl. § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 2 Nummer 7 und § 39 Absatz 2 Nummer 2 SGB XI). Mithilfe dieser Instrumente soll die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger einheitlich und nachprüfbar durchgeführt werden können. Die konkreten Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs müssen noch entwickelt werden (beispielsweise von den Verbänden und Vereinigungen der Rehabilitationsträger). Denkbar sind systematische Arbeitsprozesse wie z. B. Erhebungen, Analysen und Dokumentationen und standardisierte Arbeitsmittel wie z. B. funktionelle Prüfungen (Sehtest, Intelligenztest, Hörtest), Fragebögen und IT-Anwendungen. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass die Instrumente eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung und die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung gewährleisten, indem sie insbesondere erfassen, ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht, welche Auswirkung die Behinderung auf die Teilhabe der Leistungsberechtigten hat, welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe erreicht werden sollen und welche Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Bedarfsermittlung/

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist laut § 185 SGB IX Aufgabe des Integrationsamts/Inklusionsamts. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern durchgeführt. Die Integrationsämter können im Rahmen der Begleitenden Hilfe finanzielle Hilfen und Beratungen bzw. Betreuungen sowohl den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als auch den schwerbehinderten Menschen selbst gewähren. Unabhängig davon, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder Leistungen zur beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Die Begleitende Hilfe beginnt bereits bei der Einstellung und soll die schwerbehinderten Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Das Integrationsamt steht dabei als Ansprechpartner für die schwerbehinderten Menschen, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie (falls vorhanden) dem Integrationsteam zur Verfügung. Das Integrationsamt hat besondere Fachdienste, die Integrationsfachdienste (IFD) sowie die Technischen Beratungsdienste eingerichtet, deren Ziel es ist, fachlich fundierte und praktikable Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln. Das Integrationsamt setzt im Rahmen der Begleitenden Hilfe aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe unterschiedliche Hilfen für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Begleitende-Hilfe-im-Arbeitsleben/

Damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, ist es entscheidend, dass sie auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Im Betrieb sollten Arbeitsplätze ermittelt werden, auf dem behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Fähigkeiten einsetzen können. Mit Rücksicht auf vorhandene Funktionseinschränkungen sind Arbeitsplätze so zu gestalten, dass möglichst die geforderte Leistung erzielt werden kann.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Behinderungsgerechte-Arbeitsplatzgestaltung/

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) hat das Ziel, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu ermöglichen. Das BGG gilt in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, also beispielsweise auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Behindertengleichstellungsgesetz-BGG/

Die Belastung ist die Gesamtheit der äußeren Bedingungen und Anforderungen im Arbeitssystem und seiner Umgebung, die auf den physiologischen und/oder psychologischen Zustand einer Person einwirken. Eine Belastung ist eine von außen auf den Menschen wirkende, objektive Größe.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Das Belastungs-Beanspruchungs-Modell ist ein Erklärungsmodell aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften. Es vermittelt ein Grundverständnis über die Wirkung der Arbeit auf den Menschen: Das Belastungs-Beanspruchungs-Modell erklärt die Beziehungen zwischen der von außen wirkenden Belastung, der dadurch im Individuum ausgelösten Beanspruchung und den in der Folge hervorgerufenen kurz- und langfristigen Auswirkungen im Menschen. Das Belastungs-Beanspruchungs-Modell verwendet „Belastung“ im Sinne des physikalischen Lastbegriffs, demgemäß sie als objektive Größe auf den Menschen einwirkt. Die „Beanspruchung“ ist die durch die individuellen Eigenschaften des Menschen geprägte Reaktion auf die Einwirkung dieser Belastung. Das Modell zeigt insbesondere auf, dass Belastungen im Menschen unterschiedliche Beanspruchungen hervorrufen, die in Abhängigkeit von den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen, aber auch abhängig von situativen Faktoren zu positiven oder negativen Beanspruchungsfolgen führen können. Mit dem Modell lässt sich beispielweise erklären, dass eine zu hebende Last das physische und psychische System des Menschen (Muskeln, Skelett, Herz-Kreislauf, Konzentration, Sehleistung, Urteilsvermögen z. B. zu Gewicht, Schwerpunkt der Last) beansprucht. Zudem besagt es, dass die kurz- und langfristigen Wirkungen des Hebens sowohl von der Belastung (Gewicht, Häufigkeit, Haltung) als auch von den individuellen Leistungsvoraussetzungen (z. B. Körperkräfte, Trainiertheit, Qualifikation) abhängen.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Die „Belastungserprobung und Arbeitstherapie“ ist eine spezielle Maßnahme zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation, die häufig nach Arbeits- oder Wegeunfällen angewendet wird. Sie dient vor allem der Feststellung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit. Die Belastungserprobung ist typischerweise eine Vorstufe zur beruflichen Rehabilitation. Sie kann insbesondere auch Hinweise für die Stufenweise Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern. So kann die Belastungserprobung dazu dienen, arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder, schwerer Erkrankung im Rahmen eines ärztlich überwachten Stufenplans schrittweise an die volle Arbeitsbelastung möglichst am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen und auf diese Weise den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Leistungsverpflichtet sind die Unfallversicherungsträger bzw. Rentenversicherungsträger (§ 27 Absatz 1 Nummer 7 SGB VII und § 15 Absatz 1 SGB VI) und – nachrangig – die Krankenkassen (§ 42 SGB V).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Belastungserprobung/

Die Berufliche Anpassung (auch: „Anlernung“ oder „Berufliches Training“) ist eine der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Die Berufliche Anpassung ist eine Qualifizierungsmaßnahme für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer psychischen Erkrankung die zuletzt verrichteten Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.
Maßnahmen der Beruflichen Anpassung bauen auf einem erlernten Beruf auf und sollen dabei helfen, im alten Beruf wieder Fuß zu fassen. Sie kommen zur Vorbereitung der Rückkehr an den alten Arbeitsplatz oder zur Vorbereitung auf eine Umschulung bzw. Ausbildung in Betracht, wenn eine Wiedereingliederung, Umschulung, Weiterbildung oder Ausbildung nicht ohne theoretische oder praxisbezogene Schulung möglich ist. Bei der beruflichen Anpassung werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben bzw. vermittelt, um Lücken im beruflichen Wissen zu schließen oder dieses den aktuellen Erfordernissen anzupassen oder um eine neuartige Tätigkeit im erlernten Beruf auszuüben. Die berufliche Anpassung erfolgt meist durch die individuelle Einführung in eine neue Tätigkeit, deren Ausübung gewisse Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzt. Auch wer nach einer erfolgreichen Aus- oder Weiterbildung längere Zeit arbeitslos ist, kann die berufliche Anpassung für eine Wiederauffrischung der beruflichen Kenntnisse nutzen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die berufliche Anpassung wird entweder im Betrieb selbst oder in einem Beruflichen Trainingszentrum (BTZ) durchgeführt.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliche-Anpassung/

Unter Beruflicher Rehabilitation versteht man Leistungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben (wieder) ermöglichen bzw. vereinfachen sollen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gemäß §§ 49 SGB IX i. V. m. den jeweiligen Leistungsgesetzen der Rehabitationsträger). Dazu gehören beispielsweise auch Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, eine berufliche Aus- oder Weiterbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme wie der Erwerb einer Grundausbildung. Neben Menschen mit Behinderungen können in Deutschland auch von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation haben. Voraussetzung ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit, die besondere Hilfen zur dauerhaften Teilhabe an Arbeit und Beruf erfordert.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliche-Rehabilitation/

Berufliche Trainingszentren (BTZ) sind Rehabilitationseinrichtungen, die Menschen nach psychischen Erkrankungen dabei unterstützen, beruflich wieder Fuß zu fassen oder sich neu zu orientieren. Mit individuellen Angeboten zur beruflichen Orientierung, Qualifizierung und Wiedereingliederung setzen sie sich dafür ein, dass diese ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend wieder am Berufsleben teilhaben können. Die Beruflichen Trainingszentren bieten spezielle Trainings- und Eingliederungsmaßnahmen an.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliches-Trainingszentrum-BTZ/