Beim Job Crafting ((Um-)Gestaltung der Arbeit) handelt es sich um ein selbstinitiiertes Verhalten von Beschäftigten: Sie verändern aus eigener Motivation heraus ihre Arbeitssituation, um den eigenen Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht(er) zu werden.

Quelle: iga. Wegweiser

Link: https://www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igawegweiser-co/wegweiser-job-crafting

Das JDR-Modell nach Demerouti und Bakker wurde im Rahmen der Burnout-Forschung entwickelt. Faktoren der Arbeit können anhand dieses Modells in Anforderungen und Ressourcen unterteilt werden. Mithilfe eigener und externer Ressourcen können negative Wirkungen der Arbeitsanforderungen abgeschwächt werden. Beispiele für Ressourcen, die funktional sind zur Erreichung arbeitsbezogener Ziele, sind gute Führungskräfte und konstruktives Feedback, sowie Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung. Mildern die Ressourcen die negativen Auswirkungen der Anforderungen nicht ausreichend ab oder häufen sich diese zunehmend, setzt ein sogenannter „health impairment process“ ein, mit Folgen wie Erschöpfung oder Burn-out.

Quelle: Dorsch Lexikon der Psychologie

Link: https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/job-demands-resources-modell

Jobcarving bedeutet in etwa: „eine Arbeitsstelle schnitzen“ (englisch: to carve). Das Konzept stammt ursprünglich aus den USA: Für Menschen mit Behinderungen (beispielsweise mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen) wird ein Job passgenau zurechtgeschnitzt. Das heißt, ein Unternehmen schichtet verschiedene Aufgaben um und stellt aus zumeist einfachen Einzeltätigkeiten einen neuen Arbeitsplatz zusammen, der auf den jeweiligen Menschen zugeschnitten ist. Beim Jobcarving wird die zugeschneiderte Arbeitsstelle den individuellen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen des Menschen entsprechend geschaffen – und nicht der passende Mensch für die Arbeitsstelle gesucht.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Jobcarving/

Jobcoaching am Arbeitsplatz (auch: „Betriebliches Arbeitstraining“) ist die Bezeichnung für ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das direkt am Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-/Umschulungs- oder Arbeitsplatz stattfindet und von externen Fachkräften, den sogenannten „Jobcoaches“, durchgeführt wird. Jobcoaching ist speziell auf eine Person und ihren Arbeitsplatz zugeschnitten. Die Maßnahme richtet sich an auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigte Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz (auch an Auszubildende und beruflich Selbstständige) und ihre Arbeitgeber, die daran interessiert sind, ein Arbeitsverhältnis entweder zu beginnen oder zu erhalten.

Wenn behinderungsbedingte Probleme oder Konflikte am Arbeitsplatz bestehen, die vom Betrieb und den Menschen mit Behinderungen nicht selbstständig gelöst werden können, geht die Initiierung eines Jobcoaching-Prozesses häufig von folgenden Akteuren aus:
– von den Arbeitnehmenden/Arbeitgebenden selbst,
– von der Schwerbehindertenvertretung (SBV) im Betrieb,
– vom betriebsärztlichen Dienst,
– von anderen Fachkräften, zum Beispiel Therapeut:innen, sozialen Diensten,
– von den örtlichen Fachstellen für Menschen mit Behinderungen,
– von den Integrationsfachdiensten,
– von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA),
– von den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Jobcoaching/

Capacity Building bezeichnet eine nachhaltige Struktur- und Kompetenzentwicklung zur effektiven Verbesserung der Gesundheit. Es umfasst Maßnahmen auf drei Ebenen: Wissen und Fähigkeiten bei gesundheitsfördernden Aktivitäten, Infrastrukturen zur Gesundheitsförderung in Organisationen und partnerschaftliche Kooperationen in Gemeinschaften. Neben der Kompetenzentwicklung ist damit auch die Strukturentwicklung ein wesentlicher Aspekt des Capacity Buildings. Der kombinierte Ansatz eignet sich deshalb auch als Evaluationsinstrument für langfristige Maßnahmen aus dem Settingansatz/Lebensweltansatz und kann – bei methodisch richtiger Anwendung – als Maß für den Erfolg komplexer Gesundheitsförderungsprogramme dienen.

Quelle: Leitbegriffe BIÖG

Link: https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/capacity-building-kapazitaetsentwicklung/

Die Komplexe stationäre Rehabilitation (KSR) ist eine Sonderform der stationären Behandlung in den BG-Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine KSR ist bei besonders schwerwiegenden Verletzungen mit sehr hohem Therapiebedarf, die insbesondere die Arbeitsfähigkeit bei der bisherigen beruflichen Tätigkeit einschränken, eine übliche Maßnahme bei der Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Darunter fallen diagnostische, therapeutische und psychologische Elemente.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Komplexe-stationaere-Rehabilitation-KSR/

Ein Kooperationsplan wird von Personen, die Bürgergeld erhalten, gemeinsam mit der Ansprechperson bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter erstellt. In diesem wird gemeinsam ein Ziel festgelegt und der Weg zur dahin beschrieben. Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. In dem Plan ist alles Notwendige kompakt zusammengefasst, so dass auf einen Blick ersichtlich ist, welche Schritte gemeinsam unternommen werden. Er ist rechtlich unverbindlich. Zweck des Kooperationsplans ist es, eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt zu stellen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Kooperationsplan/

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Als krankheitsbedingte Kündigung bezeichnet man eine von dem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten grundsätzlich durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt sind), (dennoch) in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, wenn sie aufgrund einer Krankheit ihren Arbeitsvertrag dauerhaft nicht mehr erfüllen können.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Krankheitsbedingte-Kuendigung/

Ein Kernbereich des novellierten SGB IX durch das Gesetzgebungsverfahren des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist das Verwaltungsverfahren, das heißt das Antrags- und Teilhabeplanverfahren bzw. Gesamtplanverfahren (auch: Reha-Prozess). Künftig soll ein einziger Antrag ausreichen, um alle benötigten Leistungen zur Teilhabe von verschiedenen Rehabilitationsträgern zu erhalten. Seit dem 01.01.2018 ist der sogenannte Leistende Rehabilitationsträger gemäß § 14 SGB IX für die Koordination der Leistungen und gegenüber den Antragstellerinnen und Antragstellern verantwortlich.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Leistender-Rehabilitationstraeger/

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe. Darunter fallen sämtliche medizinischen Leistungen, die
– Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, eine Verschlimmerung verhüten oder
– Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vermeiden, überwinden, mindern,
– eine Verschlimmerung verhüten sowie
– den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen vermeiden oder laufende Sozialleistungen mindern sollen.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen
– Krankenbehandlung und Rehabilitation,
– Stufenweise Wiedereingliederung,
Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
– Förderung der Selbsthilfe,
– Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder,
– Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandhaltung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel
– Digitale Gesundheitsanwendungen
Die medizinische Rehabilitation findet hauptsächlich im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen statt und schließt bei Bedarf auch die erforderliche Unterkunft und Verpflegung mit ein. Im Krankenhaus finden die Akutbehandlung und die Maßnahmen der Frührehabilitation statt. Rehabilitationseinrichtungen kommen für spezielle medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht. Die Einrichtungen widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen. Spezielle Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation ergänzen das Angebot.
Während Menschen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beziehen, zahlen die Rehabilitationsträger ggf. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Leistungen-zur-medizinischen-Rehabilitation/