Die „Belastungserprobung und Arbeitstherapie“ ist eine spezielle Maßnahme zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation, die häufig nach Arbeits- oder Wegeunfällen angewendet wird. Sie dient vor allem der Feststellung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit. Die Belastungserprobung ist typischerweise eine Vorstufe zur beruflichen Rehabilitation. Sie kann insbesondere auch Hinweise für die Stufenweise Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern. So kann die Belastungserprobung dazu dienen, arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder, schwerer Erkrankung im Rahmen eines ärztlich überwachten Stufenplans schrittweise an die volle Arbeitsbelastung möglichst am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen und auf diese Weise den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Leistungsverpflichtet sind die Unfallversicherungsträger bzw. Rentenversicherungsträger (§ 27 Absatz 1 Nummer 7 SGB VII und § 15 Absatz 1 SGB VI) und nachrangig die Krankenkassen (§ 42 SGB V).
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Belastungserprobung/